Die Einweihung des Denkmals erfolgte am 36. Geburtstag des Grafen Hans Moritz von Brühl. Gewidmet ist es seinem Vater, dem mächtigen kursächsischen Premierminister Graf Heinrich von Brühl (1700-1763).

Ursprünglich stand auf dem Unterbau, der erhalten geblieben ist, noch ein zinkbeschlagener Prunksarg aus Eichenholz mit der Aufschrift „Manibus patris“ (dem Andenken des Vaters). 

Die Inschriften auf dem Sockel lauten:

  • Memorabili oblito. Erex. Maur. com. a. Brühl, ao. 1782 d. 26. Jul. (lat., dt.: „Dem, dessen Andenken besudelt ward, und der doch gedenkwürdig ist. Errichtet von Moritz Grafen von Brühl am 26. Juli 1782.“)
  • Unsterblich und doch des Todes Raub.
  • Urit enim fulgore suo, qui praegravat artes Infra se positas. Extincus amabitur idem. (lat., dt.: „Es glüht denn zu Lebzeiten im eigenen Glanz, wer mit seiner Strahlkraft die unter ihm stehenden Talente unsichtbar macht; ist sein Lebenslicht aber erloschen, wird ihm die gebührende Verehrung zuteil.“ )
  • Grand par ses dignites, mais plus grand par lui meme (franz., dt.: „Groß durch seine Würden, noch größer durch sich selbst.“)